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Abfallwirtschaftssatzung
Abfallgebührensatzung
Abfallwirtschaftskonzept Landkreis Leipzig
Die abschließende Befassung der Gremien der Stadtreinigung Leipzig zum Abfallwirtschaftskonzept 2024 – 2028 erfolgt zeitnah. Die hier vorliegende Form des Abfallwirtschaftskonzeptes ist bisher ausschließlich für den Landkreis Leipzig und den Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen gültig.
Abfallbilanz
Informationsbroschüre
Abfall-Trennhilfe Landkreis Leipzig
Gewerbliche Bau- und Abbruchabfälle richtig entsorgen
Meldebögen, Anträge & Formulare
Hiermit geben Sie dem Bevollmächtigten die Möglichkeit Abfallbehälter auf Ihrem Grundstück zu bestellen bzw. abzubestellen.
Der Benutzungszwang der Biotonne entfällt nach schriftlicher Anzeige des Anschluss- oder Überlassungspflichtigen nur, wenn sämtliches auf dem Grundstück anfallendes Bio- und/ oder Grüngut nachweislich ordnungsgemäß und schadlos vor Ort kompostiert und verwertet wird. Dies ist im Antrag nachvollziehbar und unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen bzw. Beschreibungen darzulegen und zu begründen.
Fehlbefüllte gelbe Tonnen und Biotonnen (ab 2020) können Grundstückseigentümer bzw. Verwalter auf Antrag gebührenpflichtig sonderentleeren lassen. Bitte schicken Sie den unterschrieben Antrag per E-Mail an Ihren Gebührensachbearbeiter oder postalisch an die im Antrag angegebene Anschrift.
Dieses Formular kann auch für Änderungsmeldungen der Einzugsdaten genutzt werden.
Sie wollen eine Ratenzahlung vereinbaren? Dann finden Sie hier den aktuellen Stundungsantrag.
Datenschutzerklärung
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