Kategorie: Ratgeber

Entsorgung von Altmedikamenten

Nicht verbrauchte Medikamente fallen in jedem Haushalt an. Daher ist es für den Schutz von Mensch und Umwelt wichtig, diese richtig zu entsorgen. Flüssige und feste Medikamente auf keinen Fall in die Toilette, die Spüle oder den Ausguss entleeren. Diese gelangen so in die Umwelt, denn Kläranlagen können nicht alle im Abwasser enthaltenen Substanzen rückstandslos zurückhalten oder entfernen. Jedes Altmedikament, das ordnungsgemäß beseitigt wird, verringert das Risiko von Umweltbelastungen durch unsachgemäße Entsorgung über das häusliche Abwassersystem. Unverbrauchte Arzneimittel können mit dem Restmüll entsorgt oder am Schadstoffmobil in der Originalverpackung zurückgegeben werden. Die Restabfallsammlung im Landkreis Leipzig gewährleistet bei der Beseitigung.

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Gastronomen müssen To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackung anbieten

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Sie sollen insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzen. Speisen und Getränke in einer Mehrwegverpackung dürfen nicht zu schlechteren Bedingungen als in einer Einwegverpackung angeboten werden. So darf dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Auch müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Wir brauchen.

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